Unsere Leistungen

Unser Leistungsspektrum umfasst neben der Intensivpflege und der Heimbeatmung  auch die Palliativpflege.  

Die zeitliche Intensität der Versorgung richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten jedes einzelnen Patienten bis zu 24 Stunden/ Tag in einer 1:1 Betreuung. 

  • Vertragspartner aller Kostenträger
  • Entlassungsmanagement
  • Care- und Case Management 
  • Hilfsmittelmanagement
  • Medizinische Schul- und Kindergartenbegleitung


Außerklinische Intensivpflege für Erwachsene

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Unser Pflegedienst bietet schwerpunktmäßig eine umfassende Betreuung von (schwer)kranken Menschen außerhalb einer stationären Pflegeeinrichtung an, unter anderem mit folgenden Krankheitsbildern: 

  •  Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
  • Apallisches Syndrom
  • Tumorerkrankungen
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD)
  • Muskeldystrophie und andere neuromuskuläre Erkrankungen,
  • z .B. Polyneuropathie, Morbus Duchenne
  • Schädel-Hirn-Traumata
  • Tetraplegie
  • Hoher Querschnitt


Wir bieten dabei folgende Pflegeleistungen an: 

Grundpflege:

  • Hilfe bei Körperpflege
  • Hilfe bei Mobilität
  • Hilfe bei Ernährung
  • Hilfe bei persönlicher   Lebensführung
  • Leistungen zur Unterstützung bei 
  • verminderter Alltagskompetenz
  • Leistungen der medizinischen Behandlungspflege

 

Darüber hinaus:

  •  Beratung und Hilfestellung bei Anträgen und Formularen
  • Ausflugs-und Urlaubsbegleitung der intensivpflichtigen Patienten
  • Zusammenarbeit mit Sanitätshäusern, Logo-, Physio-, Ergotherapeuten, Ärzten, Fachärzten und Krankenhäusern und Reha Zentren
  • Weiterführung der Bewegungstherapien (Erhaltung und Förderung Ihrer Ressourcen) unter Anleitung der entsprechenden Therapeuten durch unsere Pflegefachkräfte
  • Basale Stimulation

Außerklinische Intensivpflege für Kinder

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Eine nicht unerhebliche Zahl der Pflegebedürftigen in Nordrhein-Westfalen sind Kinder. Sie erkranken häufig von Geburt an. Viele erleiden außerdem im Säuglings- und Kindesalter schwere chronische Erkrankungen und Behinderungen. Durch diese Lebensumstände sind sie besonders pflegebedürftig und werden zu Hause durch spezielle Kinderintensivpflegedienste bis zu 24 Stunden­ versorgt.

  

Die Versorgung und Betreuung eines Kindes bringt für die Eltern eine hohe seelische und körperliche aber auch zeitliche Belastung und sie fühlen sich oftmals überfordert mit der Verantwortung über Entscheidung, Durchführung und Überwachung der erforderlichen Therapien. Wir bieten ihnen Unterstützung an und schauen mit den Eltern, dass eine Bezugspflegeperson für das Kind ausgewählt wird.

 

Oft benötigen die Kinder lebenslange Hilfe, manchmal jedoch entwickelt sich der Gesundheitszustand dahingehend positiv, dass die Eltern ihr Kind tagsüber selbst versorgen können und der Pflegedienst die nächtliche Betreuung übernimmt.


Unsere kleinen Patienten werden nach unserem Qualitätskonzept grund- und behandlungspflegerisch betreut, pädagogisch gefördert und menschlich umsorgt!

Palliativpflege

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Palliativpflege umfasst das pflegerische Fachwissen sowie spezielle Maßnahmen und Leistungen, die innerhalb des ganzheitliches Konzeptes der Palliativpflege von Pflegefachkräften erbracht werden und der Verbesserung der Lebensqualität von Patienten mit unheilbaren, lebensbedrohlichen oder terminalen Erkrankungen dienen.

 

Folgende Elemente sind uns bei der Palliativpflege wichtig:

Das Verständnis von Sterbebegleitung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des Sterbenden und seinen Angehörigen.

 

Die Pflege wird dem momentanen Befinden des Sterbenden angepasst, d.h. es handelt sich um einen strukturierten, bedürfnisorientierten Pflegeprozess, Wünsche Bedürfnisse und die Wahrnehmung des Sterbenden werden respektiert und die Pflege wird nicht durch Notwendigkeit und Bedürfnisse der Pflege bestimmt. Das Sterben und der Tod wird als Teil des Lebens gesehen und akzeptiert.

 

Das Pflegepersonal ermutigt die Angehörigen den Prozess zu begleiten und bietet Unterstützung auf allen Ebenen der zwischenmenschlichen Beziehungen. Auf Wunsch informieren wir die Seelsorge und richten das Sterbezimmer  ein.

Medizinische Schulbetreuung

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Im Rahmen unser Kinderintensivpflege begleiten wir Kinder- und Jugendliche in die Schule, um ihnen somit das Recht auf eine Schulbildung zu ermöglichen. 
Spezialisiert sind wir vor allem auf eine medizinische Schulbegleitung für Kinder mit Diabetes mellitus.


Totale Paraenterale Ernährung (TPN)

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Hierbei handelt es sich um eine Form der künstlichen Ernährung unter vollständiger Umgehung des Magen –Darm – Traktes.

 

Diese Ernährung  wird angewandt bei:

  • akuten Krankheiten des Verdauungstraktes,  postoperativ nach Schaffung neuer Verbindungen (=Anastomosen) im Magen – Darm – Trakt
  • bei Passagestörungen z.B. durch Tumoren
  • bei Resorption – oder Verdauungsstörungen im Dünndarm
  • Colitis ulcerosa, Morbus Crohn oder bei dem angeborenen  Kurzdarmsyndrom sowie bei diversen anderen Erkrankungen im Magen Darm Bereich.


Wir versorgen i. d. R. Säuglinge und Kleinkinder mit dem o.g. Kurzdarmsyndrom.

Die Ernährung erfolgt durch hochkonzentrierte Speziallösungen, die über einen zentralvenösen Katheter in eine größere Körpervene via Infusionspumpe infundiert werden. Zugeführt werden: Wasser , Elektrolyte, Glucose, Fette, Aminosäuren, Vitamine und Spurenelemente, die dem individuellen Energiebedarf und  dem Krankheitsbild angepasst werden. Von großer Wichtigkeit ist das Einhalten steriler Kautelen beim Anschließen und Abnehmen der Infusion sowie beim Verbandwechsel der Einstichstelle des Katheters.

Pflegeeinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI

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Wir erstellen den Nachweis über einen Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nach einem Hausbesuch.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, sind nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet, bei Pflegestufe I und II mindestens einmal halbjährlich und bei Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich einen Pflegeeinsatz durch eine Pflegeeinrichtung, mit der ein Versorgungsvertrag geschlossen ist, durchführen zu lassen.

 

Datenschutzhinweis (§ 67 a Abs. 3 SGB X):

Die Pflegeeinsätze und die damit verbundene Datenerhebung dienen zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und Beratung der häuslich Pflegenden. Nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Verbindung mit § 106 a SGB XI besteht - mit Zustimmung des Versicherten - eine Mitteilungspflicht über das Ergebnis des Pflegeeinsatzes gegenüber der Pflegekasse. Wird das Einverständnis zur Weiterleitung des Nachweises nicht erteilt, hat die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen.

Unsere Einsatzorte

Wir versorgen unsere Patientin*innen im Rhein-Kreis-Neuss, sowie in Düsseldorf.